Erstberatung

Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie
Fast alle Mütter und Väter stellen sich in den ersten Lebens­monaten und -jahren ihres Kindes gelegentlich Fragen zu dessen Entwicklung. Ob ein Kind Unterstützung benötigt, kann im Rahmen eines Abklärungsverfahrens – des „Zürcher Abklärungsverfahrens“ – ermittelt werden.

Vorgängig können die Eltern jedoch eine kostenlose Erst­beratung bei einer unserer Heilpädagoginnen oder Logo­pädinnen in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Erstberat­ung nehmen wir die Fragen und Sorgen der Eltern auf und besprechen mit ihnen, ob eine fachspezifische Abklärung des Kindes sinnvoll ist. Die Erstberatung dauert eine Stunde. Wird ein Bedarf an Unterstützung vermutet, können die Eltern das Kind bei einer Abklärungsstelle anmelden.

Im Kanton Zürich übernehmen die Fachstellen Sonderpäda­gogik für den Früh- und Nachschulbereich des Kantons­spitals Winterthur und des Öffnet externen Link in neuem FensterKinderspitals Zürich die Aufgaben der Abklärungsstellen.


Finanzierung
Der Kanton Zürich übernimmt die Kosten für die Erstberatung, Erstdiagnostik, sonderpädagogischen Massnahmen (Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie) sowie die Reisekosten. Auf die Eltern entfallen keine Kosten.