Es freut uns, dass ab Montag, 4. Mai 2020, alle...
Ereignis-Spenden
Trauerspenden und Kollekten
Bei einem Trauerfall in der Familie verzichten manche Angehörige auf Kranz- und Blumenspenden. Stattdessen bitten sie die Trauergemeinde um Spenden für eine ihnen nahestehende Institution oder begünstigen die Stiftung RgZ mit der Kollekte an der Abdankung. Wir sind dankbar, wenn unsere Arbeit auch auf diese Weise unterstützt wird – und wir versichern eine sorgfältige Verdankung gegenüber allen Spenderinnen und Spendern.
Spendenaktion
Hochzeits-, Jubiläums- oder Geburtstagsgeschenk spenden? Den Erlös vom Sponsorenlauf oder Kuchenverkauf der Stiftung RgZ zugutekommen lassen? Es gibt zahllose Anlässe, bei denen Sie uns helfen können. Falls Sie Menschen mit Behinderung auf diese Weise unterstützen möchten, dürfen Sie sich vorgängig auch von uns beraten lassen und Informationsunterlagen verlangen. Wir versichern Ihnen eine sorgfältige Verdankung gegenüber allen Spenderinnen und Spendern.
Spenden an die Stiftung RgZ sind steuerabzugsberechtigt.
Kontakt und Beratung
Rudolf Ditz
Geschäftsführer
Telefon 058 307 10 00
E-Mail

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Stiftung RgZ
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